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Jedes Opium-Bike ist dafür gebaut, Trends, Technologiezyklen und allem, was die Straße bereithält, standzuhalten. Wir stehen für jedes Teil ein, das wir herstellen. Und wenn Sie Ihr Bike registrieren, stehen wir ein Leben lang für den Rahmen ein, das strukturelle Herzstück des Bikes.
Diese Garantie ist eine freiwillige Garantie von Opium, die zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten gilt und diese in keiner Weise berührt oder einschränkt.
| Komponente | Standardgarantie | Mit Registrierung |
|---|---|---|
| Opium-Rahmen | 2 Jahre | Lebenslang (Erst- und Zweitbesitzer) |
| Alle weiteren Opium-KomponentenJede Komponente, die von Opium hergestellt wird oder die Marke Opium trägt | 2 Jahre | 3 Jahre |
Die Garantie gilt für Material- und Verarbeitungsfehler bei normaler privater Nutzung, ab dem Datum des Erstkaufs bei einem autorisierten Opium-Händler.
Bei registrierten Bikes gilt die lebenslange Rahmengarantie, solange das Bike seinem Erstbesitzer gehört bzw. von ihm gefahren wird (bei Leasing-Bikes: vom ursprünglichen Nutzer) oder einem Zweitbesitzer gehört, auf den die Garantie übertragen wurde. Ist ein baugleicher Rahmen nicht mehr verfügbar, stellt Opium einen gleichwertigen aktuellen Opium-Rahmen zur Verfügung.
Registrieren Sie Ihr Bike jederzeit innerhalb der ursprünglichen zweijährigen Garantiezeit über die unten stehende Plattform. Mit der Registrierung erhalten Sie eine lebenslange Garantie auf Ihren Rahmen und ein zusätzliches Jahr auf alle Opium-Komponenten, insgesamt also 3 Jahre.
Plattform zur Garantieregistrierung: rideopium.forms.ac/opium-warranty-registration
Dank der Registrierung können wir Sie außerdem im unwahrscheinlichen Fall eines Sicherheitsrückrufs oder bei einem wichtigen technischen Update erreichen.
Teile, die wir nicht selbst herstellen, insbesondere Antriebssystem, Akku, Display und Bedieneinheit sowie alle weiteren Komponenten ohne Opium-Marke, sind durch die Garantie des jeweiligen Herstellers abgedeckt, nicht durch Opium.
Damit lassen wir Sie nicht allein. Wenden Sie sich bei Problemen mit Komponenten anderer Hersteller an Ihren autorisierten Opium-Händler. Wir übernehmen die Abwicklung mit dem Lieferanten für Sie.
Die Opium-Garantie umfasst nicht:
Jede im Rahmen dieser Garantie reparierte oder ersetzte Opium-Komponente ist ihrerseits 2 Jahre ab dem Reparaturdatum abgedeckt, auch wenn Ihre ursprüngliche Garantie kürzer läuft. Wir stehen für unsere Reparatur genauso ein wie für das Originalteil.
Fahren Sie ein Opium-Bike, das über ein Dienstrad-Leasingprogramm Ihres Arbeitgebers bezogen wurde, gilt diese Garantie unabhängig vom Leasinganbieter für Sie als Fahrer, zu denselben Bedingungen wie bei einem Privatkauf.
Ihr Händler sagt Ihnen, welche Unterlagen des Leasingpartners wir zur Bearbeitung eines Garantiefalls benötigen.
Diese Garantie gilt für den Erstbesitzer des Bikes bzw. bei einem Leasingvertrag für den im Vertrag genannten ursprünglichen Nutzer.
Die Garantie kann zudem unter den unten genannten Bedingungen auf einen Zweitbesitzer übertragen werden, wenn das Bike verkauft oder weitergegeben wird. Für jeden Garantiefall ist, unabhängig vom aktuellen Besitzer, der Nachweis des Erstkaufs bzw. der Leasingaktivierung bei einem autorisierten Opium-Händler erforderlich.
Wenn Sie Ihr Opium-Bike verkaufen oder weitergeben, kann die verbleibende Garantie einmalig auf den neuen Besitzer übertragen werden. Eine weitere Übertragung ist danach nicht möglich. Dabei gelten zwei Bedingungen:
War das Bike registriert, geht die lebenslange Rahmengarantie vollständig auf den Zweitbesitzer über. Alle weiteren Opium-Komponenten bleiben ab dem ursprünglichen Kaufdatum abgedeckt: 2 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn das Bike registriert wurde. Bei der Übertragung ist der ursprüngliche Kaufbeleg (bzw. das ursprüngliche Dokument zur Leasingaktivierung) vorzulegen.
Wenden Sie sich an einen beliebigen autorisierten Opium-Händler mit:
Ihr Händler prüft den Fall und stimmt sich direkt mit Opium ab. Wird der Anspruch anerkannt, repariert oder ersetzt Opium die betroffene Komponente nach eigenem Ermessen.
Diese Garantie ist eine freiwillige Garantie von Opium, die zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Verbraucherrechten gilt, einschließlich, soweit anwendbar, der gesetzlichen Gewährleistung für die Vertragsmäßigkeit nach der EU-Richtlinie 2019/771 und der entsprechenden nationalen Verbraucherschutzgesetze in Ihrem Kaufland. Diese Rechte, einschließlich der unentgeltlichen Abhilfe durch Ihren Verkäufer bei Vertragswidrigkeit, bleiben Ihnen uneingeschränkt erhalten. Diese Garantie schränkt sie in keiner Weise ein und ersetzt sie nicht.
Garantiegeber: Revolt Zycling AG (Ride Opium), Allmendstrasse 15, 8320 Fehraltorf, Schweiz.